KVG Kautschuk-Verwertungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
An der Walkmühle 2, 45356 Essen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 6402
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
08.04.2011
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Kautschuk-, Gummi- und Kunststoffprodukten sowie deren Verwertung. Und der Handel mit Waren aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rainer Strzelewski
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Georg Broeker
Duisburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne oder alle Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 05.06.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2001.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15. Mai 1985,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16. Juni 1995.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2001.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.