Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben in einer anderen Firma, die Vermittlung von Neubauten und Sanierungsobjekten aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten, insbesondere die Tätigkeit als Bauträger.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Ist der Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer, so ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Carmen Ruthenbeck
Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
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