Durchführung der mit dem Fremdenverkehr verbundenen Aufgaben und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Betriebsleiter vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die seiner Entscheidung unterliegen. Insbesondere gehören hierzu die Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung. Im Übrigen wird der Eigenbetrieb durch den Bürgermeister vertreten. Erklärungen, durch die die Gemeinde Loddin außerhalb der laufenden Geschäfte verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform und sind gemäß § 4 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung vom Betriebsleiter und dem Bürgermeister bzw. einem seiner Stellvertreter gemeinsam handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Andrea Schäfer
Loddin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Gemeinde Seebad Loddin.
Satzung
Satzung vom 15.01.2002
Freitext
Satzung Bl. 12 - 15 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 25.11.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
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