Handelsregister · VR 3650 früher Amtsgericht Viersen
Chronologischer Auszug
Kurt Löwenstein e. V. - Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kurt Löwenstein e. V. - Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit b) Schwalmtal | a) Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer, Schriftführer und zwei Beisitzern. Der Verein wird gemäß § 26 BGB vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden, - die beiden - oder einer von diesen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand bedarf im Innenverhältnis für folgende Rechsgeschäfte der Genehmigung der Mitgliederversammlung, den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen; die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, sowie Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. b) 1. Vorsitzender: Stojanovic, Milan, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Dr. Ohlemüller, Johannes, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Küppers, Markus, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Reiners, Sigrid, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Huben, Matthias, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schmitz, Annika, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.02.1999 | a) 24.09.2009 Brandies b) Tag der ersten Eintragung: 15.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Viersen VR 881) getreten. Freigegeben am 28.07.2009. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.