Die Durchführung aller Arbeiten auf dem Gebiet der Gas- und Wasserinstallation sowie des Heizungs- und Lüftungsbaues, der Bauklempnerei sowie der damit in Zusammenhang stehenden Service-Leistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft einen Geschäftsführer, wird sie durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung einzelnen oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marcel Stoeck
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 26 Sonderband
Datum der Vertragsänderung in lfd. Nr. 1 Spalte 6a) von Amts wegen nach Berichtigung im bisherigen Registerblatt neu eingetragen.
Beschluss Blatt 53ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 61ff. Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1978 mit Änderung vom 25.08.1989
Die Gesellschafterversammlung hat am 02.01.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Einlagen) entsprechend zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse), § 5 Abs. 1 (Geschäftsführer), § 11 Abs. 1 (Erbfolge) und § 12 Abs. 2 lit. c), d) und e) (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.