Vorstand im Sinn des § 26 BGB ist der Vorsitzende des Vorstandes. Er ist nach § 6 Ziffer 2 der Satzung befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.(Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB)
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
h.c. Dietmar von Hoyningen-Huene
Heddesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.05.1954 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.01.2003 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. Gleichzeitig wurde § 9 der Satzung (Beirat) gestrichen, wodurch die nachfolgenden Paragraphen numerisch nachgerückt sind.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Gemeinnützigkeit) durch Erweiterung um die Ziffern 5 und 6 und § 16 (Vereinsauflösung) in Ziffer 1 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1954 Satzung Bl. 3, 17-23, 73-78 Beschl. Bl. 72, 93-94 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1239 Lu getreten. Freigegeben am 31.01.2006.
Fall 2
Fall 3
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4b) von Amts wegen in Sp. 3 a) übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.