Kurgesellschaft Bad König Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad König
Geschäftsanschrift
Elisabethenstraße 13, 64732 Bad König
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 70037
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
17.12.2020
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Führung, der Betrieb, die Verwaltung, die Beratung und das Management von Gesundheits-, Fremdenverkehrs-, Veranstaltungseinrichtungen und anderen öffntlichen Zwecken dienenden Einrichtungen, die Wahrnehmung aller für die Anerkennung der Stadt Bad König als Heilbad notwendigen Aufgaben gemäß der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes, die Tourismusförderung der Stadt Bad König sowie die Durchführung kultureller und sonstiger Veranstaltungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Werner Eger
Bad Friedrichshall
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.10.1952 zuletzt geändert am 27.11.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie der Regelungen hinsichtlich des Verwaltungsrates und der Auflösung, beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführer, Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.11.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 114 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 132-142 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 7
Fall 10
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 14
Fall 16
Fall 19
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.