Handelsregister · VR 154

Chronologischer Auszug

Kur- und Verkehrsverein Freilingen an der Westerwälder Seenplatte e.V. · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kur- und Verkehrsverein Freilingen an der Westerwälder
Seenplatte e.V.

b)
Freilingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.

Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind jeder allein vertretungsberechtigt.

Das Vermögen des Vereins wird durch den Vorstand
verwaltet. Die/der Vorsitzende darf
Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von
Dauerschuldverhältnissen bis zu Höhe von 1.000,00 EUR
im Einzelfall, gemeinsam mit der/dem Stellvertretenden
Vorsitzenden bis zur Höhe von 8.000,00 EUR im Einzelfall
und der Vorstand solche bis zur Höhe von 25.000,00 EUR
im Einzelfall durchführen. Bei den genannten Beträgen
darf es sich nicht um Teilbeträge einer Rechnung
handeln. Diese
Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von
Dauerschuldverhältnissen dürfen insgesamt im
Geschäftsjahr 125.000,00 EUR nicht übersteigen. Der
Vorstand beschließt rechtzeitig vor Schluß des laufenden
Geschäftsjahres die Anschaffungen/Maßnahmen des
folgenden Geschäftsjahres (Jahresanschlag).

b)
stellvertr. Vorsitzender:
Strauch, Helmut, kfm.Angestellter, Freilingen
Vorsitzender:
Schmuck, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.07.1952 zuletzt geändert am 17.07.2004
a)
10.03.2006
Blaumeiser

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.11.1952
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.03.2006.
2b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Strauch, Helmut, kfm.Angestellter, Freilingen
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schmuck, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX
neu gewählt
Vorsitzender:
Neubert, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX
stellv.Vorsitzender:
Strüder, Reiner, Freilingen, *XX.XX.XXXX
a)
26.10.2006
Marciniak-Mielke
3b)
stellv.Vorsitzender:
Strüder, Reiner, Freilingen, *XX.XX.XXXX
a)
26.10.2006
Marciniak-Mielke

b)
Geb Datum vAwg berichtigt
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.

Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind jeder allein vertretungsberechtigt.

Das Vermögen des Vereins wird durch den Vorstand
verwaltet. Die/der Vorsitzende darf
Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von
Dauerschuldverhältnissen bis zu Höhe von 2.000,00 EUR
im Einzelfall, gemeinsam mit der/dem Stellvertretenden
Vorsitzenden bis zur Höhe von 10.000,00 EUR im
Einzelfall und der Vorstand solche bis zur Höhe von
25.000,00 EUR im Einzelfall durchführen. Bei den
genannten Beträgen darf es sich nicht um Teilbeträge
einer Rechnung handeln. Diese
Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von
Dauerschuldverhältnissen dürfen insgesamt im
Geschäftsjahr 125.000,00 EUR nicht übersteigen. Der
Vorstand beschließt rechtzeitig vor Schluß des laufenden
Geschäftsjahres die Anschaffungen/Maßnahmen des
folgenden Geschäftsjahres (Jahresanschlag).
b)
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Vermögen des Vereins- Beträge der Beschränkung der Vertretungsmacht), § 16 (Vorstand-
Beschlussfähigkeit) beschlossen.
a)
17.07.2007
Marciniak-Mielke

b)
SAä Bl 342 ff
5b)
Nicht mehr
stellv.Vorsitzender:
Strüder, Reiner, Freilingen, *XX.XX.XXXX
seit 16.07.2010
stellvertr. Vorsitzender:
Becker, Jörg Peter, Freilingen, *XX.XX.XXXX
b)
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Vermögen des Vereins), § 20 (Protokollierung der Versammlungsniederschriften) und § 22
(Vergütung durch den Verein) beschlossen.
a)
06.09.2010
Rapp
6b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Neubert, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Hülder, Josef, Rotenhain, *XX.XX.XXXX
a)
28.03.2014
Timme
7a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.

Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind jeder allein vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.04.2015
Timme

b)
Satzung: Blatt 457 ff.
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2015 hat die Änderung der Satzung durch
Neueinfügung des § 21 (Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats) beschlossen.
a)
22.09.2015
Timme

b)
Satzung: Blatt 507 ff.
9b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Becker, Jörg Peter, Freilingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretende Vorsitzende:
Endres, Birgid, Freilingen, *XX.XX.XXXX
a)
27.09.2016
Rapp
10b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Endres, Birgid, Freilingen, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2020
Urban
11b)
Gewählt als
stellvertr. Vorsitzende:
Schmidt, Stefanie, Freilingen, *XX.XX.XXXX
a)
03.12.2021
Kirst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.