Handelsregister · VR 154
Chronologischer Auszug
Kur- und Verkehrsverein Freilingen an der Westerwälder Seenplatte e.V. · Amtsgericht Montabaur
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kur- und Verkehrsverein Freilingen an der Westerwälder Seenplatte e.V. b) Freilingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeder allein vertretungsberechtigt. Das Vermögen des Vereins wird durch den Vorstand verwaltet. Die/der Vorsitzende darf Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von Dauerschuldverhältnissen bis zu Höhe von 1.000,00 EUR im Einzelfall, gemeinsam mit der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden bis zur Höhe von 8.000,00 EUR im Einzelfall und der Vorstand solche bis zur Höhe von 25.000,00 EUR im Einzelfall durchführen. Bei den genannten Beträgen darf es sich nicht um Teilbeträge einer Rechnung handeln. Diese Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von Dauerschuldverhältnissen dürfen insgesamt im Geschäftsjahr 125.000,00 EUR nicht übersteigen. Der Vorstand beschließt rechtzeitig vor Schluß des laufenden Geschäftsjahres die Anschaffungen/Maßnahmen des folgenden Geschäftsjahres (Jahresanschlag). b) stellvertr. Vorsitzender: Strauch, Helmut, kfm.Angestellter, Freilingen Vorsitzender: Schmuck, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 11.07.1952 zuletzt geändert am 17.07.2004 | a) 10.03.2006 Blaumeiser b) Tag der ersten Eintragung: 26.11.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertr. Vorsitzender: Strauch, Helmut, kfm.Angestellter, Freilingen Nicht mehr Vorsitzender: Schmuck, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX neu gewählt Vorsitzender: Neubert, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX stellv.Vorsitzender: Strüder, Reiner, Freilingen, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2006 Marciniak-Mielke | ||
| 3 | b) stellv.Vorsitzender: Strüder, Reiner, Freilingen, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2006 Marciniak-Mielke b) Geb Datum vAwg berichtigt | ||
| 4 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeder allein vertretungsberechtigt. Das Vermögen des Vereins wird durch den Vorstand verwaltet. Die/der Vorsitzende darf Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von Dauerschuldverhältnissen bis zu Höhe von 2.000,00 EUR im Einzelfall, gemeinsam mit der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden bis zur Höhe von 10.000,00 EUR im Einzelfall und der Vorstand solche bis zur Höhe von 25.000,00 EUR im Einzelfall durchführen. Bei den genannten Beträgen darf es sich nicht um Teilbeträge einer Rechnung handeln. Diese Anschaffungen/Maßnahmen/Begründung von Dauerschuldverhältnissen dürfen insgesamt im Geschäftsjahr 125.000,00 EUR nicht übersteigen. Der Vorstand beschließt rechtzeitig vor Schluß des laufenden Geschäftsjahres die Anschaffungen/Maßnahmen des folgenden Geschäftsjahres (Jahresanschlag). | b) Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vermögen des Vereins- Beträge der Beschränkung der Vertretungsmacht), § 16 (Vorstand- Beschlussfähigkeit) beschlossen. | a) 17.07.2007 Marciniak-Mielke b) SAä Bl 342 ff | |
| 5 | b) Nicht mehr stellv.Vorsitzender: Strüder, Reiner, Freilingen, *XX.XX.XXXX seit 16.07.2010 stellvertr. Vorsitzender: Becker, Jörg Peter, Freilingen, *XX.XX.XXXX | b) Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vermögen des Vereins), § 20 (Protokollierung der Versammlungsniederschriften) und § 22 (Vergütung durch den Verein) beschlossen. | a) 06.09.2010 Rapp | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Neubert, Volker, Freilingen, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Hülder, Josef, Rotenhain, *XX.XX.XXXX | a) 28.03.2014 Timme | ||
| 7 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeder allein vertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.04.2015 Timme b) Satzung: Blatt 457 ff. | |
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2015 hat die Änderung der Satzung durch Neueinfügung des § 21 (Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats) beschlossen. | a) 22.09.2015 Timme b) Satzung: Blatt 507 ff. | ||
| 9 | b) Nicht mehr stellvertr. Vorsitzender: Becker, Jörg Peter, Freilingen, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretende Vorsitzende: Endres, Birgid, Freilingen, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2016 Rapp | ||
| 10 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Endres, Birgid, Freilingen, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2020 Urban | ||
| 11 | b) Gewählt als stellvertr. Vorsitzende: Schmidt, Stefanie, Freilingen, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2021 Kirst |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.