Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Es kann ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB für folgende Aufgaben bestellt werden: - Leitung der Geschäftsstelle und ihrer Mitarbeiter, - Erledigung der internen und externen Korrespondenz, - Controlling des Vereinshaushaltes, - Erstellung der Geschäftsberichte, - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, - Akquise von Fördermitteln und Sponsoren, - Strategieplanung, - Netzwerkarbeit, Schaffung neuer Kontakte, - Abschließen von Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 3.000,00 EUR, - Zahlungsanweisungen
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Folker Fuhrich
Neuenkirchen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Susanne Burmester
Neuenkirchen
Vorstand
Susanne Burmester
Neuenkirchen
Vorstand
Katrin Bindernagel-Wildt
Staffhorst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 12.04.2006 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.05.2015, geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 9 (Befugnisse und Aufgaben des Besonderen Vertreters) beschlossen. Dadurch erfolgte eine Verschiebung der Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 31 des Sonderbandes Tag der ersten Eintragung: 05.09.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 4 Gerichtsstruktur- neuordnungsgesetz zum 23.11.2015 an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 666 Amtsgericht Bergen auf Rügen getreten. Freigegeben am 07.09.2016.
Satzung Blatt 80 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.