Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern sowie etwaigen Ehrenmitgliedern. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres der vorgenannten Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 95 - 100 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Satzung
Satzung vom 03.02.1968 zuletzt geändert am 19.05.1983
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.