Handelsregister · VR 12399
Chronologischer Auszug
Kunstverein Friedrichstadt e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kunstverein Friedrichstadt e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzen und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit. b) Vorsitzender: 1. Dr. sc. Schneider, Marlies, Pausin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Herold, Jörn, Berlin Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit: 3. Janke, Ralf-Peter, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung wurde am 20.08.1990 errichtet, am 08.03.1991 neu gefasst und am 24.01.1992 geändert. | a) 12.10.2006 Thiel b) Satzung Bl. 17-21 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit: 3. Janke, Ralf-Peter Änderung zu Nr. 1: Vorsitzender: Dr. Schneider, Marlies, *XX.XX.XXXX, Vielitz Änderung zu Nr. 2: Stellvertretender Vorsitzender: Herold, Jörn, *XX.XX.XXXX, Berlin Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit: 4. Tackenberg, Uta, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 22.05.2007 Röling | ||
| 3 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 01.04.2010 Röling b) Satzung Bl. 89-91 Beschluss Bl. 88 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2020 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 16.03.2020 Dambietz b) Satzung Bl. 107-110 Beschluss Bl. 101-106 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.