Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Über Vermögenswerte bis zu einem Betrag von 500,00 EUR dürfen die jeweiligen Vorstandsmitglieder allein verfügen. Übersteigen die Beträge 500,00 EUR, ist ein Beschluss des Vorstands nötig.
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 128-136 d. A.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom 16.09.1985 zuletzt geändert am 28.01.2005
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.