Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.1998
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft im Verein), 5 (Ehrenmitglieder), 6 (Organe des Vereins), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Leitung/Geschäftsführung der Kunstschule) und 10 (Auflösung und Liquidation) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2018 hat die Einfügung eines neuen § 9 (Pauschale Aufwandsentschädigungen/Ehrenamtspauschalen) in die Satzung beschlossen; die bisherigen §§ 9 und 10 sind nun die §§ 10 und 11.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.06.2006.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Beschluss Blatt 113 der Akte
Satzung Blatt 108 - 111 der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.