Handelsregister · VR 31617
Chronologischer Auszug
Kunst Werk Stadt Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kunst Werk Stadt Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) erste Vorsitzende: 1. Voigt, Katja Marie, *XX.XX.XXXX, Berlin zweite Vorsitzende: 2. Riechert, Silke, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeisterin: 3. Dierson, Elisa, *XX.XX.XXXX, Bonn Beisitzerin: 4. Mayr, Erika, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 17.05.2012 | a) 03.07.2012 Dambietz b) Satzung Bl.5-9 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Nicht mehr zweite Vorsitzende: 2. Riechert, Silke Nicht mehr Beisitzerin: 4. Mayr, Erika Änderung zu Nr. 1: Vorsitzende: Voigt, Katja Marie, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 3: Vorsitzende: Dierson, Elisa, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand) und § 11 (Sektionen des Vereins) beschlossen. | a) 30.06.2016 Müller b) Satzung Bl. 21-26 Beschluss Bl. 19-20, 31-32 (33-38) | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte des Vereins mit einem Vorstandsmitglied besteht für das jeweils andere Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand), § 10 (Kassenprüfung) und § 11 (Sektionen des Vereins) beschlossen. | a) 14.09.2017 Dambietz b) Beschluss Bl. 53-57 (58-63) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.