Handelsregister · VR 31617

Chronologischer Auszug

Kunst Werk Stadt Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kunst Werk Stadt Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Beisitzer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
erste Vorsitzende:

1.
Voigt, Katja Marie, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite Vorsitzende:

2.
Riechert, Silke, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:

3.
Dierson, Elisa, *XX.XX.XXXX, Bonn

Beisitzerin:
4.
Mayr, Erika, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 17.05.2012
a)
03.07.2012
Dambietz
b)
Satzung Bl.5-9
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.

b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:

2. Riechert, Silke

Nicht mehr Beisitzerin:

4. Mayr, Erika

Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzende:

Voigt, Katja Marie, *XX.XX.XXXX, Berlin
Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzende:

Dierson, Elisa, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2016
hat die Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder), § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand) und § 11 (Sektionen
des Vereins) beschlossen.
a)
30.06.2016
Müller
b)
Satzung Bl.
21-26
Beschluss Bl.
19-20, 31-32
(33-38)
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte des Vereins mit einem Vorstandsmitglied besteht für das jeweils andere Vorstandsmitglied
Einzelvertretungsbefugnis.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2017 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft),
§ 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand), §
10 (Kassenprüfung) und § 11 (Sektionen des Vereins) beschlossen.
a)
14.09.2017
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
53-57 (58-63)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.