Handelsregister · VR 200188

Chronologischer Auszug

Kunst, Gesundheit, Bildung e.V. · Amtsgericht Tostedt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kunst, Gesundheit, Bildung e.V.

b)
Ihlienwort
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und
der zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen vertritt den
Verein einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Fleiner, Samuel, Wiesenbach, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Loewer, Anja, Ihlienworth, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 02.04.2007 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 08.06.2007 geändert.
a)
08.11.2007
Güldenpfennig

b)
Satzung Bl.23 ff d.A.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2008 hat Änderungen der Satzungsfassung in den
§§ 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit) und 13 (Auflösung und Anfallberechtigung)
beschlossen.
a)
17.12.2008
Krüger

b)
Änderungsbeschluss
Bl. 36-37 d.A.
Satzung Blatt 38ff.
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Fleiner, Samuel, Wiesenbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Loewer, Anja, Ihlienworth, *XX.XX.XXXX
Zunächst als 2. Vorsitzender bestellt und nunmehr zum
1. Vorsitzenden bestellt:
1. Vorsitzender:
Dr. Kühn, Thomas, Ihlienworth, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorstitzende:
Langenhagen, Brigitte, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX
a)
23.09.2010
Wesenburg
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Dr. Kühn, Thomas, Ihlienworth, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
von Spreckelsen, Peter, Osterbruch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorstitzende:
Langenhagen, Brigitte, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorstitzende:
Ayecke, Renate, Ihlienworth, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2017
Wesenburg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.