Handelsregister · HRB 62185

Registerinformationen

Kunkel Consulting International GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kunkel Consulting International GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bürstadt
Geschäftsanschrift
St.-Wendelin-Straße 8, 68642 Bürstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 62185
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
23.11.2017
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung, Planung, Gutachten, Konstruktion, Bauleitung und Projektmanagement für Bühnentechnik, bühnentechnischer Stahlbau, Lichttechnik, Tontechnik, Inspiziententechnik, Video- und Fernsehtechnik in Theater und Versammlungsstätten, Vergabe der Arbeiten an Subunternehmer sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Horst Kunkel

Bürstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Christoph Franzen

Mannheim

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2003
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführer) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.10.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 7 f. Sonderband
  • Beschluss Blatt 4 Sonderband
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.