Handelsregister · VR 130590

Registerinformationen

Kulturverein zur Förderung und Integration von Jugendlichen in Nienburg e.V. · Amtsgericht Walsrode

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kulturverein zur Förderung und Integration von Jugendlichen in Nienburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nienburg/Weser

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 130590
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
02.12.2024
Abrufstand
07.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Hüseyin Kalayci

Hannover

Vorstand

Ali Kemal Sahin

Garbsen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
  • Satzung Blatt 37-44 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 05.12.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2006.
  • Im Zuge der Neufassung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 von Amts wegen berichtigt am 18.09.2006.
  • Satzung Blatt 66 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 122 ff. d. A.
  • Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 10.000,00 EURO nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.
  • Satzung Blatt 182 ff. Bd. II der Akten

Satzung

  • Satzung vom 10.06.2005 zuletzt geändert am 01.01.2006
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Arten der Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Eingefügt wurde eine Präambel und § 4a (Gemeinderegister).
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.