Handelsregister · VR 250211
Historischer Auszug
Kulturverein Wisentaquelle e.V. · Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Lobenstein
Vereinsregister
|
‚
ei
1
|
VR
211
Eintra-
a)
Tag
der
Eintragung
gung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
DEE
EV
EB
VE
5
Nr.
der
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefungnis
1
:
a)
Kulturverein
Wisentaquelle
:
a)
Vorstand
im
Sinne
von
8
26
BGB
ist
der
1.
Vorsitzende
und
:
a)
Eingetragener
Verein.
:
a)
06.08.2002
|
eV.
I
der
2.
Vorsitzender;
jeweils
allein
vertretungsberechtigt.
i
H
H
;
Die
Satzung
ist
errichtet
am
20.01.1992.
i
:
b)
Rothenacker
H
Zu
Willenserklärungen,
die
den
Verein
bis
200,00
DM
bela-
:
;
Günther,
JAng.
i
sten,
ist
die
Zustimmung
der
Vorstandschaft,
in
der
Höhe
von
!
;
200,00
DM
bis
1.000,00
DM
die
Zustimmung
des
Ver-
,
:
einsausschusses
und
von
über
1.000,00
DM
die
Zustimmung
!
:
b)
Erstmals
einge-
der
Mitgliederversammlung
erforderlich.
i
tra-gen
i
!
H
21.06.1996;
:
b)
Kerstin
Zapf,
geb.
am
05.12.1960
|
|
von
Amts
wegen
:
Tanna
;
;
berichtigend
neu
1.
Vorsitzende
gefaßt.
Carsten
Stock,
geb.
am
22.10.1963
Tanna
2.
Vorsitzender
2,4
|
:
a)
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
15.01.2005
wurde
:i
a)
04.05.2005
:
H
!
die
Satzung
vom
20.01.1992
geändert
in
;
5973
1)
Artikel
3
(Zweck
des
Vereins)
Gube,
JOsin.
2)
Artikel
11
(Auflösung)
Absatz
3,
3.
Satz.
;
:
b)
\
Ärdg.Beschluß
1.
38
3
;
i
i
a)
Die
Satzung
wurde
durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
a)
30.06.2005
i
03.06.2005
in
Artikel
3
mit
Punkt
3
bis
6.
a
H
supe,
JOsin.
E
b)
(
Ändg.Beschluß
Bl.
49
RS
121
EDV-HAREG
Karteiblatt
VR
VA
Hohenleuben
01.95
(2-seitig)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.