Handelsregister · VR 5362

Chronologischer Auszug

Kulturverein "HRVATSKA GRUDA H-B" (Kroatische Heimat Herzeg-Bosna) e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturverein "HRVATSKA GRUDA H-B" (Kroatische Heimat
Herzeg-Bosna) e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzender, dem 2.
Vorsitzender, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem
Kassenprüfer, zwei Beisitzern .

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Beschlußunfähigkeit muß der 1. Vorsitzende bzw. der 2.
Vorsitzende binnen einer Woche zweite Sitzung mit
derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vorstandsmitglieder beschlußfähig.

In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf die
besondere Beschlußfähigkeit hinzuweisen.

Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Sitzungsleiters .

b)
1. Vorsitzender:
Katura, Jozo, Busfahrer, Esslingen
2. Vorsitzender:
Cutuk, Ljubo, Kraftfahrer, Stuttgart
Schriftführer:
Corluka, Iva, Bankkauffrau, Esslingen
Kassier:
Nikic I, Ante, Kfz-Mechaniker, Stuttgart
Kassenprüfer:
Corluka, Ciko, Installateur, Esslingen
Beisitzer:
Milas, Ivan, Kaufmann, Stuttgart
Beisitzer:
Milos, Jakov, Steinmetz, Stuttgart
a)
Verein
a)
07.11.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.10.2005.
Tag der ersten Eintragung:
01.10.1993
Satzung:
Sonderband
Blatt 7/11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.