Kulturverein "HELLAS" Herten und Kreis Recklinghausen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Herten
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1882
Gericht
Amtsgericht Recklinghausen
Letzte Eintragung
09.08.2011
Abrufstand
27.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Mitgliedern: - Vorsitzender - stellvertretender Vorsitzender -Sekretär - Kassierer Der aufgelöste Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die bisherigen Vorstandsmitglieder als Liquidatoren mit gemeinschaftlicher Vertretungsmacht vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Charalambos Patmanidis
Herten
Vorstand
Fotini Chlinou
Herten
Vorstand
Georgia Giannali
Herne
Vorstand
Spiridon Giannulis
Recklinghausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.10.1994 zuletzt geändert am 07.12.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.08.2004.
Satzung Blatt 56-63 HB
Anmeldung Blatt 13 ff. SB
In Ergänzung der Eintragung vom 08.08.2011 von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch rechtskräftige Urteile des Amtsgerichts Recklinghausen vom 09.02.2010 und 20.04.2010 (Aktenzeichen 57 C 249/09) wurde festgestellt, dass die von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins am 29.03.2009 zum Tagesordnungspunkt 4 " Auflösung des Vereins" und zum Tagesordnungspunkt 5 "Verwendung des Vereinsvermögens" gefassten Beschlüsse nichtig sind. Die Eintragung laufende Nummer 3 vom 02.04.2009 wird daher gelöscht, das Register hiermit auf den Stand vom 01.04.2009 gebracht. Von Amts wegen gemäß § 395 Absatz 1 FamFG eingetragen.
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 39/10) vom 14.02.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels Masse abgewiesen. Dadurch ist der Verein aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.