Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Ein 3. Vorsitzender kann bestellt werden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind befugt, den Verein beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit einer Gesamtsumme von bis zu 5.000,00 EUR mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ohne gesonderte Ermächtigung der Mitgliederversammlung zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Gliwitzki-Grabner
Hameln
Vorstand
Michaela Jeretzky
Hameln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.09.2025.
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2026 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 6 (Mitgliederversammlung/Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 10 (vorher § 10a; Vereinsauflösung und Anfallberechtigung), § 11 (vorher § 10b; Sonstiges) und § 12 (vorher § 11; Gerichtsstand und Rechtskraft: nur verschoben, keine inhaltliche Änderung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 28-31 der Akte
Fallnummer 2
Die Akte wird elektronisch weitergeführt: Im Folgenden werden für die Satzung keine Blattzahlangaben mehr getätigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.