Handelsregister · VR 37354

Chronologischer Auszug

Kulturschafft e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturschafft e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes
Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 50.000,00
EURO sind durch ein weiteres Vorstandsmitglied zu bestätigen. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert über
50.000,00 EURO sind für den Verein nur verbindlich,
wenn sie mit der Zustimmung beider Vorstandsmitglieder
abgeschlossen wurden.

b)
stellvertretende Vorsitzende:

1.
Goloborodko, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzende:

2.
Koren, Marina, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 31.03.2019
a)
10.04.2019
Montebaur
b)
Satzung Bl. 7 -
11
Protokoll Bl. 5
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
a)
05.07.2019
Pietsch
b)
Beschluss Bl. 15
(18-22) Sb
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr); § 2 (Gemeinnützigkeit) und § 6 (Formen der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
10.08.2020
Pietsch
b)
Beschluss Bl.
27-28 (30-34)
SB
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins), § 10 (Der Vorstand) und § 12 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
25.11.2024
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
39-41 (44-48) SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.