Handelsregister · VR 37354
Chronologischer Auszug
Kulturschafft e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kulturschafft e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 50.000,00 EURO sind durch ein weiteres Vorstandsmitglied zu bestätigen. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert über 50.000,00 EURO sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit der Zustimmung beider Vorstandsmitglieder abgeschlossen wurden. b) stellvertretende Vorsitzende: 1. Goloborodko, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzende: 2. Koren, Marina, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 31.03.2019 | a) 10.04.2019 Montebaur b) Satzung Bl. 7 - 11 Protokoll Bl. 5 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen. | a) 05.07.2019 Pietsch b) Beschluss Bl. 15 (18-22) Sb | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr); § 2 (Gemeinnützigkeit) und § 6 (Formen der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 10.08.2020 Pietsch b) Beschluss Bl. 27-28 (30-34) SB | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins), § 10 (Der Vorstand) und § 12 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 25.11.2024 Tritthart b) Beschluss Bl. 39-41 (44-48) SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.