Handelsregister · VR 264
Chronologischer Auszug
Kulturring Rethem/ Aller e.V. · Amtsgericht Walsrode
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kulturring Rethem e.V. b) Rethem/Aller | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. oder 2. Vorsitzende gemeinsam, oder der 1. oder 2. Voristzende mit dem Schriftführer oder Schatzmeister zusammen. b) 1. Vorsitzender: Prull, Ruth, Rethem 2. Vorsitzender: Bierde, Christel Dietrich, Böhme Schriftführer: Zahmel, Gerhard, Häuslingen Schatzmeister: Bielwaski, Marlies, Rethem | a) eingetragener Verein | a) 20.07.2006 Mantik b) Satzung Blatt 108 der Akten Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2006. |
| 2 | b) Geändert, seit dem 27.11.2009 nicht mehr Schriftführer, sondern: 1. Vorsitzender: Zahmel, Gerhard, Häuslingen, *XX.XX.XXXX Seit dem 27.11.2009 bestellt als Schriftführer: Köhnsen, Jürgen, Bremen, *XX.XX.XXXX Seit dem 27.11.2009 nicht mehr 1. Vorsitzender: Prull, Ruth, Rethem Geändert, nun: 2. Vorsitzende: Dietrich, Christel, Böhme OT Bierde, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2011 Mikolajewski | ||
| 3 | a) Name von Amts wegen gemäß Satzung berichtigt, nun: Kulturring Rethem/ Aller e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen gemäß Satzung berichtigt, nun: Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/ der Vorsitzenden, dem/ der 2. Vorsitzenden, dem/ der Schatzmeister/in und dem/ der Schriftührer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem/ der Vorsitzenden oder dem/ der 2. Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung in einer hierzu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung erteilt ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Die Einberufung der Mitgliederversammlung), § 13 (Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 14 (Nachträgliche Änderung der Tagesordnung) beschlossen. | a) 29.03.2012 Mikolajewski b) Satzung Blatt 190 - 193 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.