Handelsregister · VR 264

Chronologischer Auszug

Kulturring Rethem/ Aller e.V. · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturring Rethem e.V.

b)
Rethem/Aller
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. oder 2.
Vorsitzende gemeinsam, oder der 1. oder 2. Voristzende
mit dem Schriftführer oder Schatzmeister zusammen.

b)
1. Vorsitzender:
Prull, Ruth, Rethem
2. Vorsitzender:
Bierde, Christel Dietrich, Böhme
Schriftführer:
Zahmel, Gerhard, Häuslingen
Schatzmeister:
Bielwaski, Marlies, Rethem
a)
eingetragener Verein
a)
20.07.2006
Mantik

b)
Satzung Blatt 108 der Akten

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.07.2006.
2b)
Geändert, seit dem 27.11.2009 nicht mehr Schriftführer,
sondern:
1. Vorsitzender:
Zahmel, Gerhard, Häuslingen, *XX.XX.XXXX
Seit dem 27.11.2009 bestellt als
Schriftführer:
Köhnsen, Jürgen, Bremen, *XX.XX.XXXX
Seit dem 27.11.2009 nicht mehr
1. Vorsitzender:
Prull, Ruth, Rethem
Geändert, nun:
2. Vorsitzende:
Dietrich, Christel, Böhme OT Bierde, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2011
Mikolajewski
3a)
Name von Amts wegen gemäß Satzung berichtigt, nun:
Kulturring Rethem/ Aller e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
gemäß Satzung berichtigt, nun:
Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB
besteht aus dem/ der Vorsitzenden, dem/ der 2.
Vorsitzenden, dem/ der Schatzmeister/in und dem/ der
Schriftührer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem/ der
Vorsitzenden oder dem/ der 2. Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,--
DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung der Mitgliederversammlung in einer hierzu
einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung
erteilt ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Die
Einberufung der Mitgliederversammlung), § 13 (Die Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung) und § 14 (Nachträgliche Änderung der Tagesordnung)
beschlossen.
a)
29.03.2012
Mikolajewski

b)
Satzung Blatt 190 - 193 der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.