Handelsregister · VR 20168

Chronologischer Auszug

Kulturring Lichtenfels e. V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturring Lichtenfels e. V.

b)
Lichtenfels
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Rechtsgeschäften, die einen Wert von 3.000,00 DM
übersteigen oder den Verein länger als ein Jahr binden,
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich. Ausgenommen ist der Abschluss von
Veranstaltungsverträgen für die laufende Spielzeit.

b)
Erster Vorsitzender:
Dr. Voll, Stefan, Studienrat, Lichtenfels
Zweiter Vorsitzender:
Hönig, Michael, Michelau, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.10.1053 zuletzt geändert am 28.11.1970
a)
17.01.2006
Haussner

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.12.1953.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 47-50 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Hönig, Michael, Michelau, *XX.XX.XXXX

Neuwahl vom 19.04.2006.
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Prof. Dr. Dippold, Günter, Lichtenfels, *XX.XX.XXXX
a)
12.10.2006
Forkel
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu
Rechtsgeschäften, die einen Wert von 5.000,00 EUR
übersteigen oder den Verein länger als 18 Monate
binden, ist die Zustimmung des Beirates erforderlich.

b)
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt:
1. Vorsitzender:
Prof. Dr. Voll, Stefan, Studienrat, Lichtenfels, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt:
2. Vorsitzender:
Prof. Dr. Dippold, Günter, Lichtenfels, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
20.01.2014
Günther

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 108
ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.