Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ernst Daenecke
Schackensleben
Vorstand
Kai Brüggemann
Mammendorf
Vorstand
Karl Rühe
Nordgermersleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.10.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.09.1898. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Haldensleben, VR 313) getreten. Satzung Bl. 7-15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.