Die Genossenschaft fördert die Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, indem sie neue, gemeinschaftliche Eigentumsverhältnisse an landwirtschaftlichen Flächen entwickelt. Landwirtschaftlichen Mitgliedern werden Wirtschaftsflächen langfristig zur Verfügung gestellt. Mitgliedern, die keine Landwirte sind, wird die Möglichkeit einer lebendigen Beziehung zu regional orientierten Biohöfen geboten. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zur eigenen Nutzung oder zur Verpachtung an Mitglieder unter der Bedingung einer regional eingebundenen ökologischen Bewirtschaftung. Die Genossenschaft verwirklicht diesen Gegenstand insbesondere durch Ankauf von Grund und Boden mit Geschäftsguthaben der Mitglieder. Zu diesem Zweck kann sie auch stille Beteiligungen zulassen und/oder gemeinsame Eigentumsgesellschaften mit Landwirten gründen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Titus Bahner
Hitzacker
Vorstand
Stephan Illi
Prien
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.11.2013
Die Generalversammlung vom 19.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Generalversammlung vom 01.07.2017 hat Änderungen der Satzung in der Präambel sowie in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Ausschluss) und in § 15 (Vorstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.06.2018 hat Änderungen der Satzung in § 3 (Geschäftsanteil, Eintrittsgeld, Nachschusspflicht) , § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Tod eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 17 (Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag) und in § 19 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.04.2022 hat die Änderungen der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Geschäftsanteil, Eintrittsgeld, Nachschusspflicht), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Generalversammlung), § 14 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 15 (Mehrheitserfordernisse), § 16 (Virtuelle Generalversammlung, hybride Generalversammlung), § 17 (Aufsichtsrat), § 18 (Vorstand), § 22 (Bekanntmachungen), § 23 (Verkauf von Grundstücken) und in § 24 (Verteilung des Vermögens bei Liquidation) beschlossen.
Freitext
Beteiligt an: Kulturland Mittelfranken KM KG, Happurg Amtsgericht Nürnberg HRA 19935
Beteiligt als Kommanditist an Amtsgericht Walsrode HRA 203521
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.