Handelsregister · VR 241176

Chronologischer Auszug

Kulturkreis Weil im Schönbuch e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturkreis Weil im Schönbuch

b)
Weil im Schönbuch
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Sie vertreten
den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, daß
Rechtsgeschäft im Werte von mehr als 5.000,-- DM
(fünftausend) der Genehmigung der
Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Kaufholz, Gerd, Weil im Schönbuch, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kirch, Christian, Waldenbuch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.06.1992 zuletzt geändert am 07.02.1993
a)
18.09.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.09.1992
Satzung:
Sonderband
Blatt 4 - 8, 20 - 22
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Kulturkreis Weil im Schönbuch e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den
Verein einzeln.

b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Schick, Brigitte, geb. Schleipen, Weil im Schönbuch,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kirch, Christian Matthias, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.05.2019
Letsch

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 76

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 75

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.