Handelsregister · VR 1707

Registerinformationen

Kulturkreis Wanzka e.V. · Amtsgericht Neubrandenburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kulturkreis Wanzka e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Blankensee

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1707
Gericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Letzte Eintragung
07.07.2025
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Martina Bednorz

Blankensee

Vorstand

Petra Liane Putzka

Blankensee

Vorstand

Grit Totzke

Blankensee

Vorstand

Frank Meißner

Blankensee

Vorstand

Friedrich Peters

Blankensee

Vorstand

Annika Weidig

Blankensee

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 22.10.2005 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.11.2011, geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Form der Berufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins), § 4 (Vereinstätigkeit), § 9 (Streichung der Mitgliedschaft), § 13 (Geschäfte des Vorstands), § 17 (Beschlussfähigkeit) und § 18 (Beschlussfassung) beschlossen.

Freitext

  • Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Waren VR 1528, nunmehr Amtsgericht Neubrandenburg. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.03.2018. Tag der ersten Eintragung: 02.02.2006

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.