Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Geschäftsführer ist besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB. Er ist berechtigt, den Verein in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung alleine zu vertreten, soweit die Angelegenheiten ein Wertvolumen von 5.000,-- DM nicht überschreiten. Insbesondere ist er berechtigt, den Verein im Rahmen der erforderlichen Verhandlungen mit andereren Vereinen, Künstleragenturen, Künstlern und sonstigen Interessenten wegen der durchzuführenden Veranstaltungen zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Unkel
Emmelshausen
Vorstand
Thomas Biersch
Morshausen
Vorstand
Andrea Mallmann
Emmelshausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.03.1993
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.05.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2006.
Fall 2
Beschluss Bl. 55-57
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.