Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam, darunter muß jedoch mindestens der 1. oder der 2. Vorsitzende sein.
Satzung Blatt 7-12 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.09.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.09.2006.
Satzung
Satzung vom 09.05.1992 zuletzt geändert am 15.06.1998
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