Handelsregister · VR 3120

Chronologischer Auszug

Kulturkabinett e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
kommunales kontakttheater stuttgart (kkt)

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht bei unter 50 Vereinsmitgliedern
aus dem Vorsitzenden und 2 Beisitzern, bei über 50
Vereinsmitgliedern aus dem Vorsitzenden und 4
Beisitzern.

Besteht der Vorstand aus 3 Mitgliedern ist er
beschlussfähig bei Anwesenheit aller; besteht er aus 5
Mitgliedern ist die Anwesenheit mindestens dreier
Vorstandsmitglieder erforderlich.

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige
Ausgaben bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:
Keinz, Peter, Fachreferent, Stuttgart
Beisitzerin:
Bohnet, Martina, Juristin, Esslingen a.N.
Beisitzer:
Dr. Overdyck, Wulf, Psychologischer Berater, Tübingen
Beisitzer:
Röhl, Bernd, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Rautenberg, Peter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.03.1975 zuletzt geändert am 05.12.1989
a)
07.12.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
07.12.2005.
Tag der ersten Eintragung:
05.06.1975
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 108
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung nach Umschreibung
von Amts wegen berichtigt in:
Der Vorstand besteht bei unter 50 Vereinsmitgliedern
aus dem Vorsitzenden und 2 Beisitzern, bei über 50
Vereinsmitgliedern aus dem Vorsitzenden und 4
Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
den Verein.

Besteht der Vorstand aus 3 Mitgliedern ist er
beschlussfähig bei Anwesenheit aller; besteht er aus 5
Mitgliedern ist die Anwesenheit mindestens dreier
Vorstandsmitglieder erforderlich.

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige
Ausgaben bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Bestellt als
Beisitzer:
von Bülow, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzerin:
Klemenz, Constance, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzer:
Dr. Schmalenbach, Bernd, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzer:
Spitzer, Karsten, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Beisitzerin:
Bohnet, Martina, Juristin, Esslingen a.N.

Nicht mehr
Beisitzer:
Dr. Overdyck, Wulf, Psychologischer Berater, Tübingen

Nicht mehr
Beisitzer:
Röhl, Bernd, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Beisitzer:
Rautenberg, Peter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
26.05.2009
Berlinghof
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Keinz, Peter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Dr. Schmalenbach, Bernd, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Spitzer, Karsten, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzender:
von Bülow, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Haakert, Marc, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Cronmüller, Constanze, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Bayer, Daniel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2010
Berlinghof
4a)
Firma geändert; nun:
Kulturkabinett e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name)
und sämtlichen von der Namensregelung erfaßten Bestimmungen beschlossen.
a)
01.09.2011
Berlinghof

b)
Änd.Beschl. 168 SBd.

Neuer Wortlaut
Bl. 169 SBd.
5a)
Der Vorstand besteht mindestens aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem weiterem Mitglieg. Der Vorstand kann maximal
aus zwei weiteren Mitgliedern.Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von § 181
BGB)
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern
beschlussfähig.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige
Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Haakert, Marc, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 07.02.2012 die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 3
(Satzungsänderungen und Auflösung) beschlossen.
a)
07.03.2012
Berlinghof

b)
Änd.Beschl.
Bl. 171 + 174 SBd.

Neuer Wortlaut
d. Satzung
Bl. 175 SBd.
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht mindestens aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem weiteren Mitglied und maximal aus fünf
Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
den Verein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
(Befreiung von § 181 BGB)
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern
beschlussfähig.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige
Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

b)

Nicht mehr
Vorsitzender:
von Bülow, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Haakert, Marc, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzerin:
Klemenz, Constance, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzerin:
Cronmüller, Constanze, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzende:
Binder, Christine, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Bayer, Daniel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Brunner, Matthias, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) und in der Präambel beschlossen.
a)
21.02.2013
Berlinghof

b)
Änd. Beschl.
Bl. 177 SBd.

Wortlaut d.
Satzung
Bl. 180 Sbd.
7b)
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Steck, Sabine, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2014
Berlinghof
8b)
Bestellt als
Vorsitzende:
Wanivenhaus, Katharina, Fellbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Zinger, Daniel, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Schaupp, Aline, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzende:
Binder, Christine, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Brunner, Matthias, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2016 hat die Änderung der Satzung in
§ 9 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
a)
08.06.2017
Berlinghof

b)
Neuer Wortlaut
d. Satzung
Bl. 189 Sbd.
9b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Roßbach, Sandra, Böblingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Steck, Sabine, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
30.01.2018
Berlinghof

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.