Handelsregister · VR 25892
Chronologischer Auszug
Kulturhilfswerk e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kulturhilfswerk e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretung des Vorstands ist insoweit eingeschränkt, als es zum An- und Verkauf und der Belastung von Grundbesitz, zur Beteiligung an Gesellschaften und zur Aufnahme von Darlehen ab € 50.000,-- eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf. b) Vorsitzender: 1. Schepler, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Schepler, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Parchim Vorstandsmitglied: 3. Stark, Birger, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 06.06.2006 Die Vorstandsversammlung vom 10.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) und § 9 (Satzungsänderung) beschlossen. Die Vorstandsversammlung vom 04.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 20.09.2006 Pirwitz b) Satzung Bl.6-11 Beschluss Bl.16 Beschluss Bl.24 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen. b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Schepler, Hartmut Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Stark, Birger Änderung zu Nr. 1: Vorstandsmitglied: Schepler, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 4. Freundorfer, Rudolf, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 5. Kresse, Tibor, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 7 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 07.05.2009 Müller b) Beschluss Bl. 37-38/41 |
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