Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassierer vertreten den Verein gemeinsam.
Beschluss Blatt 19 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Fall 2
Satzung Blatt 44 ff. der Akten
Fall 3
Fall 4
Neufassung der Satzung Blatt 71 ff. der Akten
Satzung
Satzung vom 10.11.1996
Die Jahreshauptversammlung vom 13.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz Eintragung, Geschäftsjahr und Vereinsfarben), § 10 (Mitgliederversammlung), § 12 (Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 23 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.