Handelsregister · VR 260389

Chronologischer Auszug

Kulturgemeinschaft Fellbach e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturgemeinschaft Fellbach e.V.

b)
Fellbach
a)
Der Vorstand i.S. d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten Stellverteter, dem zweiten
Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Kassier. Je
zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den
Verein. Der Vorsitzende, der Kassier und der
Geschäftsführer sind zu Verfügungen von DM 500,-- bis
2.000,-- jeweils gemeinschaftlich zu zweit befugt. Über
Verfügungen bis DM 5.000,-- beschließt der
geschäftsführende Vorstand. Für höhere Verfügungen
bedarf es eines Beschlusses des Vorstands.

b)
Vorsitzender:
Professor Heß, Manfred, Fellbach, *XX.XX.XXXX
erste Stellvertreterin:
Mack, Sybille, Fellbach, *XX.XX.XXXX
2. Stellvertreterin:
Heß, Brigitte, Fellbach, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführerin:
Schoknecht, Monika, Fellbach, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Klingler, Rolf-Martin, Remshalden, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.04.1968 zuletzt geändert am 14.11.1989
a)
06.10.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
15.07.1968
Satzung:
Sonderband
Blatt 69/72
2b)
Bestellt als
erste Stellvertreterin:
Linsenmaier-Wolf, Christa, geb. Wolf, Fellbach,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
erste Stellvertreterin:
Mack, Sybille, Fellbach, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2016
Kunze
3b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
erste Stellvertreterin:
Linsenmaier-Wolf, Christa, geb. Linsenmaier, Fellbach,
*XX.XX.XXXX
a)
08.07.2016
Kunze
4b)
Bestellt als
Kassier:
Weckerle, Karlheinz, Waiblingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Kassier:
Klingler, Rolf-Martin, Remshalden, *XX.XX.XXXX
a)
15.08.2017
Beck, K.
5b)
Nun bestellt als
Vorsitzende:
Linsenmaier-Wolf, Christa, Fellbach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
erste Stellvertreterin:
Teutrine, Ursula, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
zweiter Stellvertreter:
Brien, Gerhard, Fellbach, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzender:
Heß, Manfred, Fellbach, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Stellvertreterin:
Heß, Brigitte, Fellbach, *XX.XX.XXXX
a)
01.03.2019
Beck, K.
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vermögen und Zahlungen) beschlossen.
a)
22.01.2020
Retter

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 133
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (
Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
26.02.2021
Boßler-Büche
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen zur lfd.
Nr. 6 ergänzt:
Der Vorstand i.S. d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten Stellverteter, dem zweiten
Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Kassier. Je
zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den
Verein. Der Vorsitzende, der Kassier und der
Geschäftsführer sind zu Verfügungen von EUR 500,-bis EUR 2.000,-- jeweils gemeinschaftlich zu zweit
befugt. Über Verfügungen bis EUR 5.000,-- beschließt
der geschäftsführende Vorstand. Für höhere
Verfügungen bedarf es eines Beschlusses des
Vorstands.
a)
12.03.2021
Boßler-Büche
9b)
Nunmehr bestellt als:
zweite Stellvertreterin:
Teutrine, Ursula, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
erste Stellvertreterin:
Dr. Linder, Luz-Maria, Fellbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassier:
Herrmann, Frank, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
zweiter Stellvertreter:
Brien, Gerhard, Fellbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Weckerle, Karlheinz, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Zweck und Sitz des Vereins) beschlossen.
a)
22.12.2022
Boßler-Büche

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 77
10a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i.S. d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten Stellverteter, dem zweiten
Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Kassier. Je
zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den
Verein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Vorstand) und § 7 (Vermögen und Zahlungen) beschlossen.
a)
21.12.2023
Boßler-Büche

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 81

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.