Handelsregister · VR 20128
Historischer Auszug
Kulturgemeinde Burgkunstadt und Umgebung e.V. · Amtsgericht Coburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Wachomw
ski
Dieter,
Oberlehrer,
Burgkunstadt,
-
1.
Vorsitzender
-
Zimmerer
Adolf,
Prokurist,
Burg-
kunstadt,
-
2.
Vorsitzender
-
q
a)
Kulturgemeinde
Burgkun-
‘
stadt
und
Umgebung
e.V.
b)
Burgkunstadt
2
Spindler
Joachim,
Diplompädagoge,
Burgkunstadt
-
2.
Vorsitzender
|-
3
|,
|
Kraus
Heidi,
geb.
Urban,
kfm.
Ange-
stellte,
Burgkunstadt
-
1.
Vorsitzende
-
"RS
120:
Karteiblatt
Vereinsregister
(3.80)
Arbeitsverwaltung
Straubing
Amt
j
mtsgeriht
Lichtenfels
9o|e
3
65
|a
|
3)
ı
Nr.
der
a)
Name
,
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Die
Satzung
wurde
am
24.4.1957
errichtet
und
seitdem
mehr-
a)
Umgeschrieben
fach
geändert,
zuletzt
durch
Beschluß
der
Mitgliederver-
sammlung
vom
12.1.1968.
Beide
Vorstandsmitglieder
vertreten
gemeinsam.
Adolf
Zimmerer
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
In
den
Vorstand
wurde
Joachim
Spindler
als
2.
Vorsitzender
ge-
wählt.
‚Dieter
Wachowski
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Zur
1.
Vorsitzenden
wurde
Heidi
Kraus
gewählt.
von
169
am
11.
1983.
bp)
Erster
Eintrag:
7.11.1957;
Satzg.
Bl.
21-23,47,60.
a)
16.Juni
1988
a)
21.05.1997
Fortsetzung
Rückseite
-—
me
m
m
m
m
me
m
Rücseite
von
Blatt
..........
|
|
Amtsgericht
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
VR
Eint
b)
Sitz
Vorstand
u
.
un]
intra-
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
..........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.