Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten, sind vom 1. und 2. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eberhard Brunel-Geuder
Heroldsberg
Vorstand
Gebhard Finzel
Heroldsberg
Vorstand
Hans Greis
Heroldsberg
Vorstand
Tilmann Müller
Heroldsberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.04.1991
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2016 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.12.1991. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 75 - 77 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 83 ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.