Handelsregister · VR 4632

Registerinformationen

Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Schwalbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4632
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
16.10.2019
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dorothee Nabrotzky

Niedernhausen

Vorstand

K.-Michael Schardt

Eltville am Rhein

Vorstand

Martina Pawusch

Idstein

Vorstand

Frank Kilian

Bad Schwalbach

Vorstand

Sabine Stemmler

Walluf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.09.1994 zuletzt geändert am 30.03.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Zweck des Vereins), 3 (Mitgliedschaft), 6 (Organe des Vereins), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand des Vereins), 9 (Beirat), 10 (Aufgabe des Beirats) und 11 (Auflösung und Zweckänderung) beschlossen. Ferner hat die Mitgliederversammlung vom 21.04.2016 die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.11.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 15-19 d. A.
  • Anmeldung Blatt 25 Sonderband
  • Beschluss Blatt 26, 30 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 34 Sonderband
  • Beschluss Blatt 36 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 42 Sonderband Beschluss Bl. 44 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 50 Sonderband Beschluss Blatt 51 - 54 Sonderband
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorsitzende vertritt stets einzeln. Von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei Mitglieder den Verein gemeinsam.
  • Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
  • Anmeldung Blatt 55 Sonderband Beschluss Blatt 56-58, 68-73 Sonderband Satzung Blatt 59-63 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 74 - 76 Sonderband
  • Beschluss Blatt 77 - 79 Sonderband
  • Fall 9
  • Eintragung vom 04.07.2016 berichtigt in: Spalte 4.
  • Anmeldung Blatt 80, 108 Sonderband
  • Beschluss Blatt 83-85, 110-112 Sonderband
  • Satzung Blatt 86-90, 114-118 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.