Handelsregister · VR 170145

Chronologischer Auszug

KULTURFÖRDERVEREIN "KUNSTDÜNGER" · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KULTURFÖRDERVEREIN "KUNSTDÜNGER"

b)
Varel
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schriftführer und dem Kassenwart.
Jedes Vorstandsmitglied ist zusammen mit zwei weiteren
Vorstandsmitgliedern zur Vertretung des Vereins
berechtigt.

b)
Vorsitzender:
Proll, Karl-Heinz, Varel
stellv. Vorsitzende:
Straßmaier, Susanne, Fachverkäuferin, Varel
Schriftführerin:
Wilken, Regina, Bauzeichnerin, Varel
Kassenwart:
Kickler, Jörn, Bäckermeister, Varel
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.10.1991 zuletzt geändert am 26.11.1999
a)
11.10.2006
Högemann

b)
Satzung Blatt 10 ff.,
Änderungsbeschluss Blatt 27 der
Akten

Tag der ersten Eintragung:
06.02.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 200
Amtsgericht Varel getreten.
Freigegeben am 11.10.2006.
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
stellv. Vorsitzende:
Straßmaier, Susanne, Fachverkäuferin, Varel
Nicht mehr
Schriftführerin:
Wilken, Regina, Bauzeichnerin, Varel
Bestellt als
Vorstand:
Schwärmer, Steffen, Varel, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
21.12.2016
Schroeder

b)
Beschluss Blatt 44 - 46 der
Akten

Satzung Blatt 47 - 49 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.