Handelsregister · VR 2346

Registerinformationen

Kulturförderungsverein Rock für Wiesbaden e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kulturförderungsverein Rock für Wiesbaden e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wiesbaden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2346
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
22.01.2018
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Heinz Dieter Kuffner

Wiesbaden

Vorstand

Peter Zimmer

Wiesbaden

Vorstand

Sven Friederich

Budenheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.01.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 170 - 174
  • Anmeldung Bl. 181 d. A. Beschluss Bl. 182, 183 d. A.
  • Blatt 199-203 der Akten
  • Fall 5 Anmeldung Bl. 246 d. A. Beschluss Bl. 229 - 231 d. A.
  • Anmeldung Bl. 253 d.A. Beschluss Bl. 254 d.A.
  • Anmeldung Bl. 1-2 Sonderband Beschluss Bl. 7 Sonderband Satzung Bl. 8-12 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 13 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 15 Sonderband Beschluss Bl. 18 Sonderband Satzung Bl. 20 - 23 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 29.10.1985 zuletzt geändert am 14.11.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Eintritt;betr. Fördermitglieder), 4 (Austritt von Fördermitgliedern), 5 (Rechte und Pflichten der Fördermitglieder), 6 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag), 8 Nr. 10 (Vorstand; betr.Fördermitglieder) und 9 Nr. 7 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag) und 9 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Satzungsänderungen), 14 (Vermögen) und 15 (Vereinsauflösung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.