Handelsregister · VR 13061

Chronologischer Auszug

Kulturfestival Gräfelfing e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturfestival Gräfelfing e.V.

b)
Gräfelfing
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
6.000,-- der Zustimmung des erweiterten Vorstands
bedürfen.

b)
Vorstand:
Paulus, Klaus-Rüdiger Walter, Musiker, Gräfelfing
Vorstand:
von Sydow, Julia, Studentin, München
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 27.11.1989 zuletzt geändert am 31.05.1990
a)
04.12.2001
Riesinger

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.04.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 10 So.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Paulus, Klaus-Rüdiger Walter, Musiker, Gräfelfing
Gewählt:
Vorstand:
Klostermeier, Peter, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX
a)
22.05.2009
Meier
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
von Sydow, Julia, Studentin, München
Gewählt:
Vorstand:
Heiland, Clemens, München, *XX.XX.XXXX
a)
13.11.2017
Sammer
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
6.000,-- DM der Zustimmung des erweiterten Vorstands
bedürfen.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Klostermeier, Peter, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Zilker, Simon, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung des § 17 (Ordentliche
Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
01.06.2022
Sammer

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 35
SB.
5a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
5.000,-- Euro der Zustimmung des erweiterten Vorstands
bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2023 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck,
Gemeinnützigkeit) , 6 (Erwerb der Mitgliedschaft) , 9 (Pflichten der Mitglieder) , 14
(Vorstand), 15 (Erweiterter Vorstand), 17 (Ordentliche Mitgliederversammlung), 19
(Beschlussfassung der Mittgliederversammlung) sowie 22 (Auflösung des Vereins)
der Satzung beschlossen.
a)
12.08.2024
Lebelt

b)
Satzung gemäß § 71 BGB
Bl. 46 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.