Handelsregister · VR 5002
Chronologischer Auszug
Kulturfelder e.V. · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kulturfelder e.V. b) Groß Kiesow | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Vorstand: Schorlemmer, Andreas, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bernhardt, Olaf, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX Vorstand: Margrit, Heinroth, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.02.2012 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.08.2012 geändert. | a) 19.03.2018 Jesche b) Satzung Blatt 5 ff., 13 der Akten Tag der ersten Eintragung: 29.11.2012 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1002 Amtsgericht Greifswald getreten. Freigegeben am 19.03.2018. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Margrit, Heinroth, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Pesch, Volker, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2019 Jesche | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen neu vorgetragen, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Nicht mehr Vorstand: Schorlemmer, Andreas, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Simon, Anett, Groß Kiesow, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2020 Schulz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.