Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,- DM ist die Zustimmung eines Mitglieds des erweiterten Vorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Zeliha Cat
Karlsruhe
Vorstand
Martin Sackmann
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.07.1997 mit Änderung vom 21.08.1997.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.09.1997
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.