Handelsregister · VR 241761
Historischer Auszug
KULTURbeutel e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Böblingen
_
Vereinsregister
a)
Satzung
VrR
1761
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a.
KULTURbeutel
e.V.
a.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
a.
Eingetragener
Verein.
a.
29.11.2007
b.
Waldenbuch
durch
den
1.
Vorsitzenden
und
den
2.
Vorsitzenden
Die
Satzung
des
Vereins
wurde
am
02.02.2007
errichtet
und
am
FralgenDuc
vertreten.
20.11.2007
geändert.
Sie
sind
jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
b.
Jürgen
Epple,
*XX.XX.XXXX,
Waldenbuch
-
azung
BI.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
38
1.
Vorsitzender
aufgrund
der
Mitgliederversammlung
vom
02.02.2007
Kirsten
Leonhardt,
*XX.XX.XXXX,
Waldenbuch
98
2.
Vorsitzende
aufgrund
der
Mitgliederversammlung
vom
02.02.2007
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Böblingen
wurde
die
Kennziffer
24
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
eiatt_/L
Ay
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.