Handelsregister · VR 7645

Chronologischer Auszug

Kultur und Heimatverein Adorf (Erzgebirge) e.V., abgekürzt: KuHV Adorf (Erzgeb.) e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kultur und Heimatverein Adorf (Erzgebirge) e.V., abgekürzt:
KuHV Adorf (Erzgeb.) e.V.

b)
Neukirchen/Erzgeb.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Claußner, Bernd, Neukirchen OT Adorf, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bräuer, Steffen, Neukirchen OT Adorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.12.1992 zuletzt geändert am 05.05.2006
a)
14.02.2011
Hanisch

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.06.1993.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Stollberg VR 645).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV berichtigend bzgl. der
Bezeichnung des Sitzes
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Claußner, Bernd, Neukirchen OT Adorf, *XX.XX.XXXX

Wohnort von Amts wegen berichtigt
Vorstand:
Bräuer, Steffen, Neukirchen/Erzgeb. OT Adorf,
*XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Rietschel, Tomas, Neukirchen/Erzgeb. OT Adorf,
*XX.XX.XXXX
a)
17.07.2015
Möckel
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass für die Aufnahme von Krediten und die
Übernahme von Bürgschaften die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2016 hat die Änderung der §§ 4 (Aufnahme in den
KuHV Adorf (Erzgeb) e.V.), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Organe des KuHV
Adorf (Erzgeb) e. V.) und 8 (Finanzielle Angelegenheiten) der Satzung beschlossen. In der
Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 wurden die Änderungen der §§ 2 (Zweck,
Aufgaben, Gemeinnützigkeit des KuHV Adorf (Erzgeb) e. V.) und 10 (Auflösung des Vereins)
sowie die nochmalige Änderung der §§ 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 8
(Finanzielle Angelegenheiten) beschlossen.
a)
03.05.2017
Möckel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.