Handelsregister · VR 570370
Chronologischer Auszug
Kultur- und Förderverein Rößler-Museum Untermünkheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kultur- und Förderverein Rößler-Museum Untermünkheim e.V. b) Untermünkheim | a) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende ist je einzelvertretungsberechtigt. Bei Anschaffungen und Ausgaben, die den Betrag von 2.500,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Dies gilt auch bei Verkäufen von Museumsinventar. b) 1. Vorsitzender: Winkler, Uwe, Untermünkheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Feuchter, Armin, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.05.1982 zuletzt geändert am 04.04.2014 | a) 14.07.2015 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2015. Tag der ersten Eintragung: 26.10.1982 Satzung: Sonderband Blatt 54/57, 70/77, 97/100 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Blank, Ulrich, Untermünkheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Feuchter, Armin, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen. § 15 (Datenschutz) wurde neu eingefügt. | a) 31.07.2020 Kummler b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 108 | |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzende: Breuninger, Karin, Untermünkheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Winkler, Uwe, Untermünkheim, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2022 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.