Handelsregister · VR 31082

Chronologischer Auszug

Kultur- und Feuerwehrförderverein Neudorf/Halbendorf e.V. · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kultur- und Feuerwehrförderverein Neudorf/Halbendorf e.V.

b)
Guttau
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter der Vorsitzende. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als 500,00 EUR, bei Grundstücksgeschäften
jeglicher Art und bei Krediten in jeglicher Höhe die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Rötschke, Thomas, Guttau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Müller, Edgar, Guttau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Jakob, Frank, Guttau, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.02.2004
a)
08.02.2011
Dietze

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.05.2004.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Bautzen VR 1082).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV berichtigend
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Rötschke, Thomas, Guttau, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Müller, Edgar, Guttau, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Paschke, Michael, Guttau OT Halbensdorf/Spree,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstandsvorsitzender:
Voigt, Rex, Guttau OT Halbensdorf/Spree, *XX.XX.XXXX
a)
25.02.2011
Luner
3b)
Wohnort von Amts wegen ergänzt:
Vorstand:
Jakob, Frank, Guttau OT Neudorf/Spree, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck) und
12 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) der Satzung beschlossen. In der
Mitgliederversammlung vom 11.01.2013 wurde die Satzung neugefasst.
a)
11.02.2013
Ohnesorge

b)
Beschlüsse Bl. 6, 8 SB Neue
Satzung Bl. 9 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.