Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassenwart. Je zwei vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Die Vertretungsbefugnis ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem stellvertretenden Sekretär, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alpaslan Sengül
Offenburg
Vorstand
Süleyman Yolcu
Offenburg
Vorstand
Recep Genc
Schutterwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 08.06.2014.
Freitext
Satzung: S. 13ff.
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