Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB), dass für Rechtsgeschäfte im Betrag von über 20.000,00 EUR die Einwilligung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ahmet Kurt
Reutlingen
Vorstand
Zeynep Catmaz
Eningen u. A.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.2012 mit Nachtrag vom 13.01.2013
Die Mitgliederversammlungen vom 10.10.2021 und am 20.02.2022 haben die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck), 3 (Arten der Mitgliedschaft), 4 Erwerb der Mitgliedschaft), 15 (Aufgaben des Vorstands), 18 (Kassenführung), 19 (Mitgliedschaften des Vereins) und 20 (Auflösung) sowie die Einfügung des neuen § 4a (Gemeinderegister) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 19.02.2013
Satzung: Sonderband Blatt 24-31
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 50
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.