Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Die Vertretungsbefugnis des stellvertretenden Vorsitzenden wird im Innenverhältnis darauf beschränkt, dass er nur dann tätig wird, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist.
Änderungsbeschluss Bl. 67 Tag der ersten Eintragung: 07.11.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2005.
Beschluss Blatt 102 - 108 der Akten
Satzung Blatt 116 - 119 der Akten
Satzung
Satzung vom 12.09.1978 zuletzt geändert am 21.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins, § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 7(Vorstand) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.