Handelsregister · VR 800744 früher Amtsgericht Wipperfürth

Chronologischer Auszug

Kultur-Haus Zach e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kultur-Haus Zach e.V.

b)
Hückeswagen
a)
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die
übrigen Vorstandsmitglieder jeweils nur zu zweit
gemeinsam. Vorstandsbeschlüsse über die Annahme
von Schenkungen und Spenden ab 10.000 EUR, die
Aufnahme und Gewährung von Darlehen und Krediten
und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie im
Einzelfall 1.000 EUR übersteigen, bedürfen der
Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:
Bauer, Detlef, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Noppenberger, Stefan, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Blumberg, Günter, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Verwied, Guido, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hager, Wilfried, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 06.07.2009
a)
03.09.2009
Kutz

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.07.2009
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 744
Amtsgericht Wipperfürth
getreten.
Freigegeben am 03.09.2009.

Satzung Bl. 6 - 12
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Blumberg, Günter, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Haberstroh, Ralph, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
04.10.2010
Kutz

b)
Beschluss Bl. 4 ff. Sdb.;
Satzungsfassung Bl. 9 ff. Sdb.;
3a)
Der Vorsitzende und der/die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen
Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit
gemeinsam. Vorstandsbeschlüsse über die Annahme
von Schenkungen und Spenden ab 10.000 EUR, die
Aufnahme und Gewährung von Darlehen und Krediten
und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie im
Einzelfall 1.000 EUR übersteigen, bedürfen der
Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Verwied, Guido, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hager, Wilfried, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführerin:
Weber, Ulrike, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedsbeiträge) und § 9 (Vorstand) beschlossen, dabei wurde auch
die Allgemeine Vertretungsregelung geändert.
a)
31.03.2014
Kutz

b)
Beschluss Blatt 19-24 des
Sonderbandes

Wortlaut der Satuzung Bl. 25-30
des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.