Handelsregister · VR 800744 früher Amtsgericht Wipperfürth
Chronologischer Auszug
Kultur-Haus Zach e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kultur-Haus Zach e.V. b) Hückeswagen | a) Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils nur zu zweit gemeinsam. Vorstandsbeschlüsse über die Annahme von Schenkungen und Spenden ab 10.000 EUR, die Aufnahme und Gewährung von Darlehen und Krediten und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie im Einzelfall 1.000 EUR übersteigen, bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: Bauer, Detlef, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Noppenberger, Stefan, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Blumberg, Günter, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Verwied, Guido, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hager, Wilfried, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 06.07.2009 | a) 03.09.2009 Kutz b) Tag der ersten Eintragung: 29.07.2009 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 744 Amtsgericht Wipperfürth getreten. Freigegeben am 03.09.2009. Satzung Bl. 6 - 12 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Blumberg, Günter, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Haberstroh, Ralph, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 04.10.2010 Kutz b) Beschluss Bl. 4 ff. Sdb.; Satzungsfassung Bl. 9 ff. Sdb.; | |
| 3 | a) Der Vorsitzende und der/die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit gemeinsam. Vorstandsbeschlüsse über die Annahme von Schenkungen und Spenden ab 10.000 EUR, die Aufnahme und Gewährung von Darlehen und Krediten und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie im Einzelfall 1.000 EUR übersteigen, bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr Vorstand: Verwied, Guido, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hager, Wilfried, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführerin: Weber, Ulrike, Hückeswagen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedsbeiträge) und § 9 (Vorstand) beschlossen, dabei wurde auch die Allgemeine Vertretungsregelung geändert. | a) 31.03.2014 Kutz b) Beschluss Blatt 19-24 des Sonderbandes Wortlaut der Satuzung Bl. 25-30 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.